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05.01.2025

 

 

2025/03
    Grundsteuerreform

Notzingen sollte die Grundsteuer C einführen

   
   

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Ende 2019 wurde ein geändertes Grundsteuer- und Bewertungsrecht vom Bund verabschiedet. Die neue Grundsteuer soll ab 2025 gelten. Unsere Landesregierung weicht vom Bundesmodell ab und setzt auf ein Bodenrichtwertmodell. Es geht also um die Bewertung des Grundstücks, die Gebäude spielen keine Rolle mehr. Laut dem Bund für Steuerzahler wird es deshalb zu erheblichen Mehrbelastungen, vor allem für Einfamilienhausbesitzer kommen, die verassungsrechtlich als bedenklich eingestuft werden. Musterklagen gegen die neue Landesgrundsteuer wurden bereits eingereicht.
Unabhängig davon erinnern wir uns an die Versprechen von Politikern aus Bund, Land und Kommunen, dass die Reform einkommensneutral für die Kommunen durchgeführt wird. Ob diese Versprechen eingehalten werden, hängt nun an den Hebesätzen der Gemeinden, über die unsere Gemeinderäte bald abstimmen werden.
Die SPD Notzingen empfiehlt dies im ersten Jahr einzuhalten. Das wird wegen des Bodenrichtwertmodells nicht einfach, aber wäre notwendig um die Glaubwürdigkeit der politisch Verantwortlichen nicht noch mehr zu bschädigen.
Notzingen hat zudem bei jeder "neuen" Fläche, die in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden soll mit heftigem Gegenwind zu rechnen. Der Grund: Es gibt sehr viele sofort bebaubare Grundstücke, die noch unbebaut sind. Wenn Notzingen mehr durch die Grundsteuer einnehmen will, sollte sie an die Grundsteuer C denken, die mit der Grundsteuerreform in BW eingeführt wurde. Hier darf der Hebesatz wesentlich höher veranschlagt werden, mit dem Ziel die Spekulation mit unbebauten Grundstücken zu reduzieren. Warum also nicht "zwei Fliegen mit einer Klappe" schlagen.

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