Das
Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Bemessung der
Grundsteuer verfassungswidrig ist. Ende 2019 wurde ein geändertes
Grundsteuer- und Bewertungsrecht vom Bund verabschiedet. Die neue
Grundsteuer soll ab 2025 gelten. Unsere Landesregierung weicht vom
Bundesmodell ab und setzt auf ein Bodenrichtwertmodell. Es geht also um
die Bewertung des Grundstücks, die Gebäude spielen keine Rolle mehr. Laut
dem Bund für Steuerzahler wird es deshalb zu erheblichen Mehrbelastungen,
vor allem für Einfamilienhausbesitzer kommen, die verassungsrechtlich als
bedenklich eingestuft werden. Musterklagen gegen die neue
Landesgrundsteuer wurden bereits eingereicht. Unabhängig davon
erinnern wir uns an die Versprechen von Politikern aus Bund, Land und
Kommunen, dass die Reform einkommensneutral für die Kommunen durchgeführt
wird. Ob diese Versprechen eingehalten werden, hängt nun an den Hebesätzen
der Gemeinden, über die unsere Gemeinderäte bald abstimmen werden. Die
SPD Notzingen empfiehlt dies im ersten Jahr einzuhalten. Das wird wegen
des Bodenrichtwertmodells nicht einfach, aber wäre notwendig um die
Glaubwürdigkeit der politisch Verantwortlichen nicht noch mehr zu
bschädigen. Notzingen hat zudem bei jeder "neuen" Fläche, die in den
Flächennutzungsplan aufgenommen werden soll mit heftigem Gegenwind zu
rechnen. Der Grund: Es gibt sehr viele sofort bebaubare Grundstücke, die
noch unbebaut sind. Wenn Notzingen mehr durch die Grundsteuer einnehmen
will, sollte sie an die Grundsteuer C denken, die mit der
Grundsteuerreform in BW eingeführt wurde. Hier darf der Hebesatz
wesentlich höher veranschlagt werden, mit dem Ziel die Spekulation mit
unbebauten Grundstücken zu reduzieren. Warum also nicht "zwei Fliegen mit
einer Klappe" schlagen.
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